Trocknung

ERSTE SCHRITTE NACH EINEM WASSERSCHADEN

Nach einem Wasserschaden muss es schnell gehen. Als Sofortmaßnahme, die das Schadensmaß deutlich reduzieren kann, muss die Raumluftfeuchte gesenkt werden. Dadurch können nasse oder feuchte Gebäudebestandteile oberflächlich abtrocknen. Ohne diese Sofortmaßnahme oder bei einer verzögerten Trocknung vermehren sich bereits nach wenigen Tagen Schimmel und Bakterien und erhöhen das Schadensausmaß.


Daher ist nach einem Wasserschaden eine schnellstmögliche, gründliche und vollständige Trocknung aller durchfeuchteten oder nassen Materialien notwendig. Bauwerksnässe kann in drei Varianten auftreten - als Wand- und Deckennässe, Hohlraum- und Bodennässe, die meist den Estrich betrifft. Ist Wasser in Bauteile wie Estrich, Wände und Decken eingedrungen ist eine technische Trocknung dringend notwendig, damit das Wasser ausdiffundieren kann. Wenn die Ursache des Wasserschadens behoben, stehendes Wasser entfernt und eine erste oberflächliche Reinigung durchgefürt wurde folgt die fachmännische Trocknung.

 

TROCKNUNG VON WASSERSCHÄDEN -SO GEHEN WIR VOR

Beim Trocknen eines Wasserschadens wird mit Luft und Wärme gearbeitet. Sobald der Auftrag zur Trocknung erteilt ist, werden die Trocknungsmaßnahmen eingeleitet, um die Raumluftfeuchte zu senken. Wie lange die Trocknung eines Schadens in Anspruch nimmt variiert abhängig von Umfang und Ort der Leckage. In der Regel reichen 14-21 Tage aus, um die vollständige Trocknung zu gewährleisten. Zur Dokumentation des Trocknungsprozesses wird die Feuchtigkeit fortlaufend gemessen und dokumentiert. Erst wenn diese Messung die vollständige Trocknung belegt, wird der Trocknungsvorgang als erfolgreich abgeschlossen.

Für das Trocknen von Räumen, Wänden und Decken stellen wir Ventilatoren, Gebläse und Trocknungsgeräte auf, die auf die feuchten Oberflächen gerichtet sind.


Bei feuchten Estrichböden ist der Aufbau des Bodens für die gewählte Maßnahme entscheidend. In der Regel lassen wir kleine Öffnungen in den Boden ein, durch die die Feuchtigkeit aus dem Boden abgesaugt wird. Als Verfahren zur Öffnung des Bodens haben sich Kernbohrungen und Fugenschnitte bewährt.


Den durch die Trocknungsgeräte entstehenden Energieverbrauch dokumentieren wir für Sie. Die Kosten hierfür trägt im Normalfall die Gebäudeversicherung. Die Versicherung sowie der Eigentümer der Immobilie bekommen von uns nach Abschluss aller Trocknungsmaßnahmen eine komplette Dokumentation der Energieverbräuche. Der Energieanbieter sollte vorab über die Trocknungsmaßnahmen informiert werden, da für diesen Zeitraum ein Mehrverbrauch ansteht. Somit werden die Abschlagszahlungen nicht erhöht.

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